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BAG, 27.11.1974 - 5 AZR 20/74 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Außerordentliche fristlose Kündigung - Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Verletzung der nachvertraglichen Fürsorgepflicht - Schadenersatz - Darlegungslast - Beweislast - Verschulden - Auflösungsverschulden
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1975, 751 (Ls.)
- DB 1975, 356
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 31.10.1972 - 1 AZR 11/72
Auszug aus BAG, 27.11.1974 - 5 AZR 20/74
Spricht ein Arbeitgeber gegenüber einem leitenden Ange stellten eine außerordentliche fristlose Kündigung aus, nachdem dieser bereits selbst eine Auflösung des Arbeits verhältnisses herbeigeführt hat, so liegt darin in aller Regel eine Verletzung der nachvertraglichen Fürsorgepflicht (BAG AP Nr. 80 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).Auf die Revision des Klägers hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 31. Oktober 1972 (1 AZR 11/72 - AP Nr. 80 zu § 6 1 1 BGB Fürsorgepflicht) das Urteil des Landesarbeitsgerichts bestätigt, soweit der Kläger einen Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht hat.
- BAG, 24.10.1974 - 3 AZR 488/73
Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Vertragsverletzung - Kenntnis …
Auszug aus BAG, 27.11.1974 - 5 AZR 20/74
An sich kann eine unwirksame außerordentliche Kündigung eine Vertragsverletzung sein und zum Schadenersatz verpflichten, wenn der Kündigende ihre Unwirksamkeit oder die zugehörigen Begleitumstände kannte oder bei gehöriger Sorgfalt erkennen mußte (vgl. das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Dritten Senats vom 24. Oktober 1974 - 5 AZR 488/73 - [demnächst] AP Nr. 2 zu § 276 BGB Vertragsverletzung). - BAG, 28.05.1960 - 2 AZR 548/59
Eigenschaden - Gefahrengeneigte Arbeit - Freistellungspflicht - Fahrlässigkeit - …
Auszug aus BAG, 27.11.1974 - 5 AZR 20/74
Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. BAG 9, 243 [247 f.3 AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers [Bl. 2 R, 33 mit weiteren Nachweisen) kann das Revisionsgericht bei einem abgeschlossenen Tatsachenbild die an sich zunächst dem Tatrichter vorbehaltenen Wertungen selbst vor nehmen. - BAG, 21.12.1967 - 2 AZR 105/67
Abweisung einer Widerklage - Antrag des Arbeitnehmers - Fristlose Kündigung - …
Auszug aus BAG, 27.11.1974 - 5 AZR 20/74
Dieses Urteil hat das Bundesarbeitsgericht auf die Revisionen beider Parteien unter dem 21. Dezember 1967 unter Zurückverweisung der Sache aufgehoben (2 AZR 105/67 - AP Nr. 33 zu § 3 KSchG).